53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft

Funk im KFZ

Die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist am 18. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit am 19. Oktober in Kraft getreten. Der DARC e.V. berichtete mehrfach in seinen Medien, zuletzt in CQ DL 9/17 auf S. 5 über das so genannte „Handyverbot am Steuer: Neuer Verordnungsentwurf“.

Nach dem Ablauf der Übergangsfrist, geregelt durch (4) § 23 Absatz 1a, wird das so genannte Handyverbot am Steuer ab dem 1. Juli 2020 auch auf Funkgeräte ausgeweitet. Die Verordnung kann im Internet nachgelesen werden:http://tinyurl.com/yaukdwv7.

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Quelle: https://www.darc.de/home/